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   LG Essen, 17.11.2011 - 13 S 115/11   

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https://dejure.org/2011,74072
LG Essen, 17.11.2011 - 13 S 115/11 (https://dejure.org/2011,74072)
LG Essen, Entscheidung vom 17.11.2011 - 13 S 115/11 (https://dejure.org/2011,74072)
LG Essen, Entscheidung vom 17. November 2011 - 13 S 115/11 (https://dejure.org/2011,74072)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassung der Ziehung eines Grenzzaunes zwischen zwei Grundstücken; Faktische Auswirkungen auf die Nutzungsfähigkeit des Nachbargrundstücks; Bedürfnisse der praktischen Wirtschaft als Maßstab für die Ordnungsgemäßheit der Nutzung eines Grundstücks

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Nachbarrechtliches Gemeinschaftsverhältnis ersetzt fehlendes Notwegerecht gem. § 242

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 12.12.2008 - V ZR 106/07

    Anspruch eines Grundstückseigentümers gegen seine Nachbarn auf Duldung der

    Auszug aus LG Essen, 17.11.2011 - 13 S 115/11
    Das Abstellen von Kraftfahrzeugen in einer Garage auf einem Wohngrundstück entspricht lediglich dem persönlichen Bedürfnis der Bewohner, ohne dass objektiv eine Notwendigkeit für die Herstellung der ordnungsgemäßen Nutzung des Gesamtgrundstücks gegeben wäre (so auch i.E.: BGH, Urteil vom 12.12.2008, Az.: V ZR 106/07).

    Den Maßstab für die Ordnungsgemäßheit der Nutzung eines Grundstücks bilden die Bedürfnisse der praktischen Wirtschaft, wobei es jeweils auf die Benutzungsart und Größe des Grundstücks, seine Umgebung und die sonstigen Umstände des Einzelfalles ankommt, wobei lediglich die objektiven Gesichtspunkte bestimmend sind (BGH, Urteil vom 12.12.2008, Az.: V ZR 106/07).

  • BGH, 26.02.1971 - V ZR 116/68
    Auszug aus LG Essen, 17.11.2011 - 13 S 115/11
    Abzustellen ist insoweit darauf, ob ein nicht unwesentlicher Grundstücksteil vom öffentlichen Wege aus unerreichbar ist (vgl.: BGH, Urteil vom 26.02.1971, Az.: V ZR 116/68 mit Verweis auf die Ausführungen der Vorinstanz).

    Angesichts des schwerwiegenden Eingriffs, den ein Notweg für das Eigentum des Nachbarn bedeutet, muss an die tatbestandlichen Erfordernisse des § 917 Abs. 1 BGB ein strenger Maßstab angelegt werden (BGH, Urteil vom 26.02.1071, Az.: V ZR 116/68).

  • BGH, 07.07.2006 - V ZR 159/05

    Geltendmachung eines Notwegerechts durch Miteigentümer eines Grundstücks;

    Auszug aus LG Essen, 17.11.2011 - 13 S 115/11
    Dies gilt auch dann, wenn das für den Grundstückseigentümer umständlicher, weniger bequem oder kostspieliger ist, als die Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks (BGH, Urteil vom 07.07.2006, Az.: V ZR 159/05).
  • OLG Düsseldorf, 16.12.2002 - 9 U 122/02

    Konkretisierung eines bereits erstinstanzlich zuerkannten Klageantrags mittels

    Auszug aus LG Essen, 17.11.2011 - 13 S 115/11
    Nimmt ein Nachbar ohne Zustimmung des anderen eine unzulässige Einwirkung auf die Grenzeinrichtung vor, so hat dieser einen Anspruch gem. § 1004 BGB (Palandt/ Bassenge, 70. A., § 922, Rn. 4 m.w.N.; vgl. auch: OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.12.2002, Az.: 9 U 122/02; LG Zweibrücken a.a.O.).
  • LG Zweibrücken, 26.09.1995 - 3 S 205/95
    Auszug aus LG Essen, 17.11.2011 - 13 S 115/11
    Auch unter Berücksichtigung dieser Vereinbarung und aufgrund des Andauerns des Nutzungszustandes über Jahrzehnte hinweg ist das Entstehen einer Grenzanlage im Sinne des § 921 BGB unter Bezugnahme auf die weiteren Kriterien (örtliche Verhältnisse und Vorteilsnahme durch beide Grundstücke) zu bejahen (vgl. hierzu: LG Zweibrücken, Urteil vom 26.09.1995, Az.: 3 S 205/95).
  • BGH, 07.03.2003 - V ZR 11/02

    Begriff der Grenzanlage

    Auszug aus LG Essen, 17.11.2011 - 13 S 115/11
    Eine solche liegt vor, wenn sich die Anlage zumindest teilweise über die Grenze zweier Grundstücke erstreckt und funktionell beiden Grundstücken dient (BGH, Urteil vom 07.03.2003, Az.: V ZR 11/02).
  • BGH, 11.10.1996 - V ZR 3/96

    Duldung einer Einfriedigung

    Auszug aus LG Essen, 17.11.2011 - 13 S 115/11
    Die Beklagte beruft sich zunächst zu Recht darauf, dass grundsätzlich aus § 32 NachbG NW ein Recht auf Einfriedung des eigenen Grundstücks resultiert (vgl. hierzu: BGH, Urteil vom 11.10.1996, Az.: V ZR 3/96).
  • BGH, 22.06.1990 - V ZR 3/89

    Behandlung einer Durchfahrt zwischen zwei benachbarten Grundstücken als

    Auszug aus LG Essen, 17.11.2011 - 13 S 115/11
    Eine andere Beurteilung wäre geboten, wenn die Einfahrtsfläche ein selbständiges Teilgrundstück gänzlich erfasste und sich neben selbiger kein weiterer Teil des durch die Einrichtung geschiedenen Grundstücks befände (vgl. insgesamt: BGH, Urteil vom 22.06.1990, Az.: V ZR 3/89).
  • BGH, 11.06.1954 - V ZR 20/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus LG Essen, 17.11.2011 - 13 S 115/11
    Die zur ordnungsgemäßen Benutzung notwendige Verbindung fehlt einem Grundstück nicht nur dann, wenn es überhaupt keine Verbindung mit einem öffentlichen Weg hat, sondern auch dann, wenn die vorhandene Verbindung für eine ordnungsgemäße Benutzung nicht ausreicht (BGH, Urteil vom 11.06.1954, Az.: V ZR 20/53).
  • OLG Hamm, 28.08.2000 - 5 U 96/00

    Anspruch auf Beseitigung eines zu Zwecken der Schaffung einer Grundstückszufahrt

    Auszug aus LG Essen, 17.11.2011 - 13 S 115/11
    Dem Beklagtenvortrag ist jedoch insoweit Recht zu geben, dass mit Rücksicht auf die gegebenen nachbarrechtlichen Sonderregelungen (§§ 917 f. BGB) eine Pflicht zur Duldung eines Wegesrechts unter dem Aspekt des sogenannten nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses eine aus zwingenden Gründen gebotene Ausnahme bleiben muss und nur dann in Betracht kommt, wenn ein über die gesetzliche Regelung des § 917 BGB hinausgehender billiger Ausgleich der widerstreitenden Interessen dringend geboten erscheint (OLG Hamm, Urteil vom 28.08.2000, Az.: 5 U 96/00).
  • LG Bochum, 14.05.2007 - 6 O 350/06

    Abstrakte Behandlung einer Rechtsfrage als Gegenstand einer Feststellungsklage;

  • LG Wuppertal, 11.03.2003 - 1 O 356/02
  • AG Bottrop, 01.03.2022 - 12 C 104/21

    Zum Anspruch der Einräumung eines Notwegerechts zum Erreichen einer Garage; § 917

    Das Abstellen von Kraftfahrzeugen in einer Garage auf einem Wohngrundstück entspricht lediglich dem persönlichen Bedürfnis der Bewohner, ohne dass objektiv eine Notwendigkeit für die Herstellung der ordnungsgemäßen Nutzung des Gesamtgrundstücks gegeben wäre (i.E.: BGH, Urteil vom 12.12.2008, Az.: V ZR 106/07, Rn. 19; LG Essen, Urteil vom 17.11.2011 - 13 S 115/11 Rn. 4).
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